Worauf du bei Verträgen mit internationalen Geschäftspartnern achten solltest

Viele Unternehmen generieren durch Export der eigenen Produkte ins Ausland einen bedeutsamen Teil ihres Umsatzes. Dabei trifft der Vertrieb nicht nur auf sprachliche und kulturelle Unterschiede. Auch die Rechtsordnungen und Handelsbräuche sind anders und fordern eine Übereinkunft bei der Vertragsgestaltung.

In diesem Beitrag beleuchten wir einige Punkte, die besonders im internationalen Vertrieb interessant sein dürften. Da die meisten Verträge in englischer Sprache verfasst sind, werden Zitate aus den Verträgen in Englisch aufgezeigt, die Sie gerne als Textbaustein verwenden dürfen.

Achtung: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung und wir übernehmen keine Haftung für Schäden oder Verluste, die jemand durch die Handlung oder Unterlassung aufgrund der Information in diesem Beitrag erleidet.

Anwendbares Recht – die Grundlage Ihres gemeinsamen Vertrags

Bis auf die Länder Uruguay und arabische Staaten kannst du und der Kunde frei entscheiden, welche rechtliche Grundlage in deinem Exportvertrag zur Anwendung kommen soll. Das anwendbare Recht ist immer dann wichtig, wenn der Vertrag Lücken oder Widersprüche enthält, die im Voraus nicht geklärt wurden. Wenn du die Grundzüge der in Frage kommenden anwendbaren Rechte kennst, kannst du dich hier evtl. für eine vorteilhafte Basis einsetzen.

In der EU bietet sich das CISG (Contracts for the International Sales of Goods) als Grundlage an, das auch als UN-Kaufrecht bekannt ist. Dieses kommt nämlich auch dann zur Anwendung, wenn Produkte nach deutschem Recht ohne Zusatz im Ausland angeboten werden. Um es auszuschließen:

The German law shall apply to the exclusion of the UN-law on the International Sale of Goods (CISG).

Da die meisten auf internationalem Parkett agierenden Unternehmen jedoch gewohnt sind damit zu arbeiten, könnte durch den Ausschluss Mistrauen entstehen. Es bringt gegenüber dem deutschen Recht (BGB) außerdem Vorteile beim Verkauf von Produkten, die am Ende der Handelskette von Privatpersonen (Verbrauchsgüter) genutzt werden.

Die Verwendung von Schweizer Recht (dann gilt CISG und in Ergänzung das unvereinheitlichte Schweizer Bundesrecht) könnte für beide Parteien eine neutrale Lösung sein. Abzuraten ist dagegen von französischen Recht, da hier die Haftung von Folgeschäden nicht ausgeschlossen werden kann.

Wer sich bei der Rechtswahl für US oder Britisches Recht entscheidet, muss im Streitfall mit den 5 bis 10-fachen Prozesskosten rechnen. Da die Amerikaner/Briten kaum eine Gesetzessystematik haben, sind die Verträge sehr umfangreich und decken allerhand eintretbare Fälle ab. Hier obliegt das Zivilrecht den einzelnen Bundesstaaten, weshalb beim Export nach Amerika die Einbindung eines kompetenten US-Rechtsanwaltes zu empfehlen ist.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind im Ausland nur selten gültig

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn diese explizit vom Vertragspartner akzeptiert werden. Es genügt nicht, wenn du im Angebot darauf verweist. Der Kunde muss auf seiner Bestellung einen Vermerk haben oder besser – dein vorgefertigtes Bestellformular verwenden.

Es empfiehlt sich dennoch die AGB inklusive Zahlungsbedingungen, Stornierung und Haftung etc. in englischer Sprache mit dem Angebot abzusenden, da du deinem Geschäftspartner dadurch frühzeitig einen Vorschlag machen kannst. Wenn du wartest bis der Kunde seine Einkaufsbedingen als Vorschlag verschickt hat, musst du während der Verhandlungsphase mit mehr Kompromissen rechnen. Achte dabei darauf, dass die Bedingungen nicht zu einseitig sind und deinem Kunden noch Spielraum (z. B. Verzug, Gewährleistung, …) lassen.

Sind wiederkehrende Geschäfte abzusehen ist für beide Seiten die Ausarbeitung eines Standardvertrags empfehlenswert. Dieser kann dann vom Einkäufer als Grundlage für seine Bestellungen bei dir verwendet werden. Dadurch können Folgeschäden wirksam ausgeschlossen werden und es verhindert den Verhandlungsstress, wenn deine Produkte unter Zeitdruck benötigt werden.

Beachte, dass ein Vertrag auch durch entsprechendes Handeln zustande kommt. Beispiel:

Der Lieferant bietet 10 Produkte zu einem Preis von je 3.000,- Euro an.

Der Kunde bestellt 8 davon zum Preis von 2.900,- Euro.
– Es kommt kein Vertrag zustande, da die Bestellung von den Angebotskonditionen abweicht.

Der Lieferant bestätigt die Bestellung von 10 Produkten zum Preis von je 2.900,- Euro.
– Es gibt immer noch kein Vertrag – Ihre Auftragsbestätigung wird als neues Angebot bewertet.

Zahlt der Kunde jedoch zwischenzeitlich den Betrag von 10 x 2.900,- Euro (auch ohne Bestellung), bzw. einen in den Zahlungsbedingungen festgesetzten Teilbetrag, wird diese Aktion als “konkludentes Verhalten” betrachtet. Der Vertrag kommt somit durch eine übereinkommende Willenserklärung zustande.

Auch wenn die AGB zur Anwendung kommen unterliegen diese inhaltlichen Beschränkungen in Abhängigkeit vom angewendeten Recht. Im Italienischen Recht sind etwa AGB Klauseln wie Haftungsbegrenzungen oder Gerichtstandsregelungen nicht anerkannt.

Gerichtsstandsvereinbarung und Schiedsgerichtsklausel

Da die Vereinbarung eines deutschen Gerichtsstands zwar in deinem, aber nicht unbedingt im Interesse deines Vertragspartners ist, bietet es sich in internationalen Verträgen an, ein Schiedsgericht festzulegen. Bei der Verwendung eines deutschen Gerichtsstands müsste dem Vertrag zudem auch deutsches Recht zu Grunde liegen, da die deutschen Richter ausländisches Recht nicht kennen müssen und somit Verzögerungen und Probleme von großer Wahrscheinlichkeit sind.

internationales-recht

Genauso unfair und nachteilig ist es für Sie, den Gerichtsstand im Land des Kunden festzulegen. Wird ein Drittland gewählt besteht die Gefahr, dass dieses sich für unzuständig erklärt und im Streitfall kein Rechtsschutz gewährleistet wird. Deshalb ist die Schiedsgerichtsklausel bei internationalen Verträgen besonders empfehlenswert.

All disputes arising out of or in connection with the present contract shall be finally settled under the Rules of Arbitration of the  NAME-OF-ARBITRATION  by one or more arbitrators appointed in accordance with the said Rules.

Schiedsrichter sind meist Fachleute und die gefällten Urteile des Schiedsgerichtes sind leichter vollstreckbar. Es ist auch schneller, da es keinen Zug durch mehrere Instanzen gibt und man sich die Übersetzungskosten spart, da deutsche Richter selbst einfache englische Verträge  nicht akzeptieren. Bei vertraulichen Angelegenheiten ist das Schiedsgericht die einzige Möglichkeit zu vermeiden, dass Details zur Verhandlung bekannt werden, da die Öffentlichkeit die Prozesse verfolgen darf (nicht jeder Rentner hat Kleingeld fürs Kino). Der Prozess eines Schiedsgerichts findet dagegen meist an einem neutralen Ort statt, wie zum Beispiel einem angemieteten Konferenzraum in einem Hotel.

Fettnäpfchen durch Gewährleistungs- und Haftungsausschlüsse vermeiden

Die Festlegung von Haftungsauschlüsse ist wichtig, damit in Problemfällen das Ausmaß des Schadens begrenzt werden kann. Nach BGB hat der Kunde bei verschuldeten Mängel das Recht auf Schadensersatz, nach CISG sogar wenn die Mängel nicht verschuldet sind. Um hohe Folgekosten zu vermeiden, muss der Anbieter solche Schäden ausschließen:

The Seller shall not be liable for consequential, indirect or incidental damages, including without limitation loss of profit and production, except as expressly set out in this Contract. This shall not apply on damage to persons. For damage to property the Seller shall only be liable within the scope of the benefits of his liability insurance.   

Zudem empfiehlt es sich darauf zu verweisen, dass die angebotenen Produkte der deutschen bzw. EU-Norm entsprechen, insofern die Norm im Käuferland nicht bekannt ist. Besteht die Möglichkeit, dass das Produkt die Leistungen, die in jeglicher schriftlichen Form bekannt sind, also etwa auch aus Emails oder Werbeprospekten, nicht erfüllt werden können, müssen diese im Liefer- bzw. Leistungsumfang ausgeschlossen werden.

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